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Die Anwaltschaft engagiert sich für das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch

  • 23/11/2018
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Pressemitteilung Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch

photo1Wie früher angekündigt, fand am 21. November 2018 in den ehrwürdigen Räumlichkeiten der Ständigen Vertretung Frankreichs bei der Europäischen Union auf Initiative des Conseil National des Barreaux (CNB), der Pariser Anwaltskammer, der Delegation der französischen Anwaltskammern (Brüssel) und des Deutschen Anwaltvereins (DAV) ein Kolloquium zum Entwurf des Europäischen Wirtschaftswirtschaftsgesetzbuches statt.

Die genannten Institutionen nutzten die gut besuchte Konferenz, um ihre Unterstützung für das Projekt zu zeigen, das europäische Anwälte unter dem Dach der Association Henri Capitant mit Unterstützung der Stiftung für Kontinentalrecht und der Caisse des Dépôts in Frankreich vorantreiben.

Angesichts des Brexit-Schocks und des Aufstiegs der euroskeptischen Parteien ist die Allianz, die für ein Wirtschaftsgesetzbuch eintritt in der Überzeugung vereint, dass es dringend notwendig sei, konkrete Projekte für Europa hervorzubringen, die in der Lage sind, das Vertrauen, die Hoffnung und die Begeisterung für das europäische Projekt wiederherzustellen.

Die Initiative für ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch steht in einer Reihe von Projekten zur Revitalisierung des europäischen Projekts und findet daher starke politische Unterstützung. Philippe Léglise-Costa, Ständiger Vertreter Frankreichs bei der Europäischen Union, betonte bei der Eröffnung dieses Kolloquiums , dass die Idee einer Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts in Europa auf einen deutsch-französischen Impuls zurückgeht. Das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch scheint wesentliches Instrument für die Vollendung des Binnenmarkts und die Stärkung der Stabilität und Attraktivität des Euroraums zu sein.

Es sprechen drei verschiedene Arten von Argumenten für eine Vereinheitlichung des europäischen Wirtschaftsrechts.

Das erste Argument ist ein wirtschaftliches: Wie Friedrich Graf von Westphalen, Rechtsanwalt und Vertreter des Deutschen Anwaltvereins, betonte, stellt die Heterogenität der europäischen Gesetzgebung in diesem Bereich ein Hindernis für Handel und Investitionen, insbesondere für die KMU. Christiane Féral-Schuhl, ehemalige Präsidentin der Pariser Anwaltskammer und amtierende Präsidentin des Conseil national des barreaux, betont, dass die Komplexität des europäischen Wirtschaftsrechts ausländische Investoren davon abhalten könne, in Europa zu investieren. Schließlich führte Renaud Dutreil, Minister a.D. und Präsident der Stiftung für Kontinentalrecht, aus, dass das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch neue Möglichkeiten für europäische Start-ups eröffnen würde.

Auch politische Argumente lassen sich für das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch anführen. Für den deutschen Abgeordneten Andreas Schwab (CDU) wäre es ein Fehler und eine Gefahr für die Zukunft, dieses Projekt nicht durchzuführen. In einer Zeit, in der sich viele Staaten von Europa abwenden, kann die Idee eines gemeinsamen Unternehmensrechts Symbolwirkung für einen neuen Aufbruch haben. Hinsichtlich der jungen Generation würde das europäische Wirtschaftsrecht zur Basis für weitere Generationen von Jurastudenten werden. Maître Christian Roth erinnerte, dass in der Vergangenheit viele Versuche zur Vereinheitlichung des Zivilrechts nicht erfolgreich waren. Der politische Wille für den Entwurf des Europäischen Wirtschaftsrechs zeigt, dass Immobilität keine Option mehr ist.

Der dritte Argumentationskomplex ist rechtlicher Art: Nach Marie-Aimée Peyron, Präsidentin der Pariser Anwaltskammer, führt der unvollendete Charakter des europäischen Aufbaus im Wirtschaftsrecht dazu bei, dass Teilnehmer des Wirtschaftsverkehrs auf dem einheitlichen Binnenmarkt Rechtsunsicherheit ausgesetzt sind. In diesem Zusammenhang erinnerte sie an den enormen Erfolg, den OHADA in der Vergangenheit in Afrika erzielt hat. Die Abgeordnete der Assemblée Naitonale, Valérie Gomez Bassac, Mitglied des Ausschusses für europäische Angelegenheiten, betonte die Möglichkeiten für Wirtschaftswachstum, die ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch für Unternehmen und Bürger bieten würde.

Seit mehr als einem Jahr arbeitet eine Gruppe von rund 100 europäischen Rechtsexperten an der Erarbeitung des Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch unter enger Einbeziehung von Rechtsanwälten und Unternehmen. Die Co-Direktoren des Projekts, Professor Philippe Dupichot und Professor Matthias Lehmann, präsentierten auf dem Symposium den Stand der Arbeiten und diskutierten die wichtigsten Innovationen, insbesondere im Bereich des Insolvenzrechts (Die Redner waren: Professor Philippe Roussel-Galle, Maître Antoine Diesbecq und Rechtsanwalt Patrick Ehret) und des Rechts des elektronischen Geschäftsverkehrs (Die Redner waren: Professor Christoph Busch, Rechtsanwältin Sylvia Kaufhold und Maître Anne-Laure-Hélène Des Ylouses).

Der Conseil national des barreaux hat daher vorgeschlagen, eine umfassende Konsultation von Unternehmen durchzuführen, um ihre Erwartungen in den Entwurf eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches einzubringen. Das Wort des Präsidenten des Conseil national des barreaux rundete die Veranstaltung ab: “Wir brauchen das Europäische Wirtschaftsgesetzbuch, um gemeinsam besser voranzukommen”.

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