Droit européen des affaires : Vers un code européen du droit des affaires - Auf dem Weg zu einem Europäischen Wirtschaftsgesetzbuch
Am 21. Dezember 2018 veranstaltete das Ministerium der Justiz im Congress Centrum Saar anlässlich des Saarländischen Verfassungstages ein deutsch-französisches Expertenforum für ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch.
Nach Impulsvorträgen des Bundeswirtschaftsministers Peter Altmaier und des Gouverneurs der Banque de France, François Villeroy de Galhau, diskutierten deutsche und französische Experten aus Politik, Wirtschaft und Rechtswissenschaft über die Chancen eines Europäischen Wirtschaftsgesetzbuches.
Thema der Veranstaltung ist der aktuelle und der anzustrebende künftige Integrationsstatus des Europäischen Wirtschaftsrechts.
Die Saarländische Verfassung ist die erste Landesverfassung, die das Staatsziel der Europäischen Integration ausdrücklich aufgenommen hat.
Deutschland und Frankreich verstehen sich - wie das Saarland - seit jeher als Motor der europäischen Integration. Am 22. Januar 2019 werden die Bundesrepublik Deutschland und die Französische Republik den neu aufgelegten Élysée-Vertrag unterzeichnen. Ein zentraler Baustein des Abkommens wird die europäische Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik, v.a. die Harmonisierung der Rechtsornungen sein. Um Wachstum und Arbeitsplätze zu ermöglichen, soll eine gemeinsame Initiative für Zukunftsinvestitionen auf den Weg gebracht werden. Für grenzüberschreitende europäische Investitionen und Unternehmensgründungen braucht es Anreize durch attraktive Rahmenbedingungen. Ein grundlegender Anreiz für Investoren und Unternehmer - kleine wie große - besteht in einem einheitlichen, kalkulierbaren Wirtschaftsrahmen.
Ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch könnte helfen. Es geht z.B. um eine einheitliche Ausgestaltung des Handelsregisters, des Versicherungsvertragsrechts oder der Regeln über Kreditsicherheiten. In diesen und anderen Bereichen wären einheitliche Bedingungen für die Transparenz und den Wettbewerb im Markt vorteilhafter als der status quo. Das Wirtschaftsrecht sollte der Tätigkeit aller Akteure im Binnenmarkt denselben Rahmen setzen. Seine Zersplitterung beeinträchtigt die Anbietergleichheit und den gleichen Zugang zur Finanzierung.
Die Forderung mag unpopulär geworden sein, bleibt aber dennoch richtig: Im auf grenzüberschreitende Transaktionen angelegten Binnenmarkt ist Rechtsuniformität effizienter als Rechtspluralität.
Derzeit bemüht sich eine multinationale europäische Forschergruppe der Association Henri Capitant um die Abfassung eines solchen Europäischen Wirtschaftsgesetzestextes.
Die Europäische Kommission hat ein solches Gesetzbuch als Option in ihr Weißbuch zur Zukunft Europas im März 2017 aufgenommen.
Auch der französische Präsident Emmanuel Macron hat sich in seiner europapolitischen Grundsatzrede am 26. September 2017 an der Sorbonne für eine Vereinheitlichung des Wirtschaftsrechts zunächst in den deutsch-französischen Beziehungen ausgesprochen und fragt: ldquo;Warum nehmen wir uns nicht vor, bis 2024 unsere Märkte vollständig zu integrieren, indem wir unsere Unternehmen denselben Regeln unterwerfen, vom Gesellschaftsrecht bis hin zum Konkursrecht?”.
Im Koalitionsvertrag der deutschen Bundesregierung haben sich die Parteien am 7. Februar 2018 darauf geeinigt, einheitliche Regeln für deutsche und französische Unternehmen einzuführen, um den grenzüberschreitenden Handel und das gemeinsame wirtschaftliche Wachstum mit Frankreich zu fördern. Dort heißt es, dass Deutschland „mit Frankreich konkrete Schritte zur Verwirklichung eines deutsch-französischen Wirtschaftsraumes mit einheitlichen Regelungen vor allem im Bereich des Unternehmens- und Konkursrechtes und zur Angleichung der Bemessungsgrundlagen der Körperschaftsteuer vereinbaren“ wird.
Ähnlich wie große Teile des Wirtschaftsrechts in den USA durch den Uniform Commercial Code vereinheitlicht wurden, der heute in 49 der 50 Bundesstaaten befolgt wird, und wie in 17 west- und zentralafrikanischen Staaten die Vereinigung zur Harmonisierung des Wirtschaftsrechts in Afrika (OHADA) ein einheitliches Handelsrecht für einen Wirtschaftsraum mit mehr als 225 Millionen Menschen geschaffen hat, könnte dies auch Europa gelingen.
Ob dies mit der Kodifikation eines Wirtschaftsgesetzbuches gelingen kann, werden die deutschen und französischen Redner/innen aus Wirtschaft, Rechtswissenschaft und Politik intensiv und kritisch diskutieren.
Der Entwurf, der derzeit von der Forschergruppe der Association Henri Capitant in der Tradition der europäisch-kontinentalen Kodifikation nach Wirtschaftsrechtsgebieten sorgsam erarbeitet wird, soll in einem ersten Schritt das geltende Wirtschaftsrecht der EU in einem Werk zusammenfassen und ordnen. Das Wirtschaftsrecht soll übersichtlicher werden. Überschneidungen und Doppelungen sollen vermieden, Ausnahmen von allgemeinen Regeln auf ein Minimum zu reduziert werden. Eine einheitliche Terminologie soll Widersprüche und Unklarheiten vermeiden. Der Zugang von Bürgern, Unternehmen und Experten zum Recht würde leichter.
In einem zweiten Schritt könnten inhaltlich weitere Harmonisierungen oder gar Vereinheitlichungen im Wirtschaftsrecht vorgenommen werden.
Programm:
- Peter Strobel, Minister der Justiz des Saarlandes
- Tobias Hans, Ministerpräsident des Saarlandes
- François Villeroy de Galhau, Gouverneur der Banque de France
- Peter Altmaier, Bundeswirtschaftsminister
Table ronde:
- Christophe Arend, Abgeordneter der Assemblée nationale, Präsident der Deutsch-Französischen Freundschaftsgruppe
- Prof. Dr. Philippe Dupichot, Vorsitzender der Professorengruppe der Association Henri Capitant
- Oliver Groll, Geschäftsführer “International” der Industrie- und Handelskammer des Saarlandes
- Daniel Hager, CEO der Hager Group
- Rüdiger Kruse, MdB, Mitglied des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages
Moderation: Roland Theis, Staatssekretär und Bevollmächtigter für Europaangelegenheiten
Saarbrücker Erklärung: Für ein Europäisches Wirtschaftsgesetzbuch
Berichte über die Veranstaltung am 21. Dezember 2018