OHADA / Investisseurs allemands
- 15/08/2010
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Nous portons à votre connaissance une contribution doctrinale sur les sources juridiques française et allemande du droit camerounais (OHADA). Ce qui est intéressant et surtout motivant c'est que l'investisseur allemand en particulier puisse se sentir proche des dispositions juridiques existant ou ayant existé dans la zone harmonisée.
Il est aussi opportun de souligner que des études comme celles que nous avons faites dans le sens de rapprochement des systèmes de droit différents ne sont en fait que l'émanation à la base d'un même concept différemment interprété. La société se mondialise et l'économie s'harmonise, ce qui fait que les multinationales s'étendent de plus en plus vers l'étranger et créent des filiales, quartiers généraux, succursales ou autres dans les pays du sud.
Il faut souligner ici le mérite du droit OHADA d'avoir pu légiférer dans le domaine du droit de groupe de sociétés contrairement au droit français et en conformité avec le Konzernrecht et l'Organschaft allemand. Ce sont des détails auxquels les juristes allemands peuvent directement s'identifier dans le cadre du conseil, ce qui est un atout considérable pour la sécurité juridique côté investisseur. Il en est également de la comptabilité générale et d'autres domaines.
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Dr. Jules Alain PETENGOUE TASSI
LL.M. Frankfurt/main
Email : apeteng@gmail.com
OHADA / Investoren aus Deutschland. Wir möchten Sie auf einen Beitrag aus der Wissenschaft zu den deutschen und französischen Rechtsquellen des OHADA-Rechts hinweisen, das in Kamerun und in sechzehn weiteren Staaten in Kraft ist. Interessant und insbesondere motivierend ist, dass insbesondere deutsche Investoren sich den Normen in dem Raum des gemeinsamen Rechts nahe fühlen können. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Studien wie die vorliegende zu den Ähnlichkeiten unterschiedlicher Rechtssysteme im Grunde genommen nichts anderes sind als die Rückführung auf die Basis eines gemeinsamen Konzepts, das lediglich unterschiedlich ausgelegt wurde. Die Gesellschaft überwindet die staatlichen Grenzen und öffnet sich zur Welt hin und die Wirtschaft gleicht sich einander an. Großunternehmen weiten ihr Geschäft mehr und mehr ins Ausland aus und eröffnen Filialen, Niederlassungen, Zweigstellen usw. in den Staaten der südlichen Hemisphäre. Unbedingt zu unterstreichen ist der Verdienst des OHADA-Rechts, im Unterschied zu Frankreich, aber in Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsetzung zum Konzernrecht und zu der Organschaft konzernrechtliche Regelungen geschaffen zu haben. Mit diesen Details können sich deutsche Juristen bei der Rechtsberatung identifizieren, was zugleich einen wichtigen Trumpf in der Hand der Investoren in Bezug auf die Rechtssicherheit darstellt. Ebenso ist die Situation in dem Bereich des Rechnungslegungsrechts und der anderen Materien. Download Artikel Dr. Jules Alain PETENGOUE TASSI LL.M. Frankfurt/main Email: apeteng@gmail.com
OHADA / Investoren aus Deutschland. Wir möchten Sie auf einen Beitrag aus der Wissenschaft zu den deutschen und französischen Rechtsquellen des OHADA-Rechts hinweisen, das in Kamerun und in sechzehn weiteren Staaten in Kraft ist. Interessant und insbesondere motivierend ist, dass insbesondere deutsche Investoren sich den Normen in dem Raum des gemeinsamen Rechts nahe fühlen können. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Studien wie die vorliegende zu den Ähnlichkeiten unterschiedlicher Rechtssysteme im Grunde genommen nichts anderes sind als die Rückführung auf die Basis eines gemeinsamen Konzepts, das lediglich unterschiedlich ausgelegt wurde. Die Gesellschaft überwindet die staatlichen Grenzen und öffnet sich zur Welt hin und die Wirtschaft gleicht sich einander an. Großunternehmen weiten ihr Geschäft mehr und mehr ins Ausland aus und eröffnen Filialen, Niederlassungen, Zweigstellen usw. in den Staaten der südlichen Hemisphäre. Unbedingt zu unterstreichen ist der Verdienst des OHADA-Rechts, im Unterschied zu Frankreich, aber in Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsetzung zum Konzernrecht und zu der Organschaft konzernrechtliche Regelungen geschaffen zu haben. Mit diesen Details können sich deutsche Juristen bei der Rechtsberatung identifizieren, was zugleich einen wichtigen Trumpf in der Hand der Investoren in Bezug auf die Rechtssicherheit darstellt. Ebenso ist die Situation in dem Bereich des Rechnungslegungsrechts und der anderen Materien. Download Artikel Dr. Jules Alain PETENGOUE TASSI LL.M. Frankfurt/main Email: apeteng@gmail.com
16/08/2010 140220 DJIBRIL MARIKO
Nous sommes très heureux d'apprendre que cette contribution doctrinale sur les sources juridiques française et allemande du droit camerounais (OHADA) intéresse et motive les investisseurs allemand et cela nous conforte et donne courage aux femmes et femmes qui se battent pour la cause de l'OHADA.
Merci infiniment