OHADA / Investisseurs allemands
- 15/08/2010
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OHADA / Investoren aus Deutschland. Wir möchten Sie auf einen Beitrag aus der Wissenschaft zu den deutschen und französischen Rechtsquellen des OHADA-Rechts hinweisen, das in Kamerun und in sechzehn weiteren Staaten in Kraft ist. Interessant und insbesondere motivierend ist, dass insbesondere deutsche Investoren sich den Normen in dem Raum des gemeinsamen Rechts nahe fühlen können. Es ist wichtig, darauf hinzuweisen, dass Studien wie die vorliegende zu den Ähnlichkeiten unterschiedlicher Rechtssysteme im Grunde genommen nichts anderes sind als die Rückführung auf die Basis eines gemeinsamen Konzepts, das lediglich unterschiedlich ausgelegt wurde. Die Gesellschaft überwindet die staatlichen Grenzen und öffnet sich zur Welt hin und die Wirtschaft gleicht sich einander an. Großunternehmen weiten ihr Geschäft mehr und mehr ins Ausland aus und eröffnen Filialen, Niederlassungen, Zweigstellen usw. in den Staaten der südlichen Hemisphäre. Unbedingt zu unterstreichen ist der Verdienst des OHADA-Rechts, im Unterschied zu Frankreich, aber in Übereinstimmung mit der deutschen Rechtsetzung zum Konzernrecht und zu der Organschaft konzernrechtliche Regelungen geschaffen zu haben. Mit diesen Details können sich deutsche Juristen bei der Rechtsberatung identifizieren, was zugleich einen wichtigen Trumpf in der Hand der Investoren in Bezug auf die Rechtssicherheit darstellt. Ebenso ist die Situation in dem Bereich des Rechnungslegungsrechts und der anderen Materien. Download Artikel Dr. Jules Alain PETENGOUE TASSI LL.M. Frankfurt/main Email: apeteng@gmail.com
16/08/2010 14h46 DJIBRIL MARIKO
Nous sommes très heureux d'apprendre que cette contribution doctrinale sur les sources juridiques française et allemande du droit camerounais (OHADA) intéresse et motive les investisseurs allemand et cela nous conforte et donne courage aux femmes et femmes qui se battent pour la cause de l'OHADA.
Merci infiniment